Zum NiP- Artikel vom 29.05.2007 (Ivo Teichmann: ein Sächsischer Schweizer) erreichte uns eine Gegendarstellung die wir hiermit gern veröffentlichen.
Reaktion und Gegendarstellung zu Ihrem seit dem 29.05.2007 online veröffentlichten Artikel: Ivo Teichmann - ein Sächsischer Schweizer
Als anerkannter Demokrat bin ich sehr für die Meinungs- und Pressefreiheit, allerdings hat sie ihre berechtigten (gesetzlichen) Grenzen. Demokratien brauchen eine intakte, unabhängige Presse (einschließlich Internet). Zu ihren öffentlichen Aufgaben gehört es, Nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten, Kritik zu üben und an der Meinungsbildung mitzuwirken. Artikel 5 des Grundgesetzes lautet deshalb: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern ..." Doch diese Grundrechte sind kein Freibrief. Sie finden "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", wie Artikel 5 Absatz 2 erläutert. Zu diesen Gesetzen gehört das Presserecht. Darin ist unter anderem das Informationsrecht und die Sorgfaltspflicht der Presse sowie der Anspruch von Betroffenen verankert. Demnach haben Sie wahrheitsgetreu zu berichten. Dazu ist es nötig, alle Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen. Sie haben hingegen mindestens grob fahrlässig unzureichend recherchiert, Äußerungen ungeprüft, sinnentstellend und aus dem Zusammenhang reißend tendenziös wiedergegeben. Pressemeldungen und Tatsachen, aus welchen deutlich wurde und wird, dass ich mich von der verfassungsfeindlichen NPD distanziere und aktiv gegen „Rechts“ auftrete, haben Sie ignoriert und verschwiegen.
Statt dessen, behaupten Sie, dass ich mit einer unkritischen Nähe zur NPD aufwarte. Dies ist unsachlich und falsch. Solche schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Dritten müssen jedoch vor der Veröffentlichung durch sorgfältige Recherche und Befragung u. a. des Betroffenen überprüft werden. Dies unterblieb ohne rechtfertigenden Grund völlig! Zur scheinbaren Untermauerung Ihrer falschen Behauptung sprachen Sie die Mitgliedschaft des NPD-Mitglieds Steglich im Tourismusverein an. In der Sächsischen Zeitung war dazu in den letzten Tagen beispielsweise die wahre Äußerung des Vereinsvorstands, dem ich vorstehe, zu lesen, dass sich der Vorstand des Tourismusvereins von der rechtsextremen Partei klar distanziert! Das Satzungs- und Vereinsrecht macht aber einen sofortigen Vereinsausschluss rechtlich unmöglich. Die NPD-Mitgliedschaft ist bekanntlich kein Ausschlussgrund. Die Auseinandersetzung mit der NPD und deren Vertretern kann und darf nur auf dem Boden des Grundgesetzes und der darauf fußenden Rechtsordnung erfolgen, auf keinen Fall dürfen rechtliche Rahmenbedingungen, wie das Vereinsrecht, politisch beliebigen Interpretationen unterworfen werden. Rechtsbeugung darf es nicht geben. Das verstärkt nur die Auffassung der Nazis von undemokratischen Demokraten. Und ich werde der NPD in einem möglichen Rechtsstreit keine juristische und politische Plattform zur Selbstdarstellung bieten. Sobald ein belastbarer Grund vorliegt, wird übrigens der Vereinsvorstand mit einem Vereinsausschluss reagieren.
Ich bin rechtsextremem Gedankengut und entsprechenden Verhaltensweisen stets entschlossen entgegengetreten. Die Auseinandersetzung mit der NPD habe ich dabei weder als Stadtrat, noch als Kreisrat oder Privatperson gescheut. Hätten Sie die Stadtrats- und Kreistagssitzungen mit verfolgt oder mit mir das Gespräch gesucht, wäre Ihnen das sicher nicht entgangen. Deshalb ruft Ihr Artikel bei mir und den Menschen, die mich im Unterschied zu Ihnen näher kennen, nur Kopfschütteln hervor.
Meine Teilnahme an der Beerdigung von Herrn Leichsenring war ganz sicher kein politisches Bekenntnis oder was Sie da hineininterpretieren, sondern menschliche Anteilnahme am Tod eines jungen Menschen in meinem Alter, nach einem Verkehrsunfall, welcher u. a. eine Tochter hinterließ. Als Kommunalpolitiker bin ich auch Mensch und bitte darum, dies zu respektieren. Meine Teilnahme an der Beerdigung wurde entgegen Ihrer Darstellung vor Ort mit menschlichem Respekt wahrgenommen, ganz ohne jede politische Deutung. In Königstein ist zudem jedem meine politische Auffassung und demokratische Weltanschauung bekannt, dazu gehört auch meine klare Distanzierung von den Rechtsextremen.
Ihre geforderte „Absetzung als Fraktionschef“ ist daher ohne Substanz und wird daher auch nicht mitgetragen. Wir Demokraten stehen statt dessen gemeinsam im Schulterschluss gegen „Rechts“.
Für ein persönliches, sachverhaltsaufklärendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.
Ivo Teichmann
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