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Zeitungsartikel: NPD scheitert mit Klage gegen Landkreis
veröffentlicht am Freitag, 26. November 2010, 08:42 Uhr
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Aus Sicht des OVG erfüllt die Neuregelung die Anforderungen des Grundgesetzes Dresden (dapd-lsc). Die rechtsextreme NPD ist vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Landkreis Görlitz gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch in Bautzen mitteilte, wollten insgesamt vier NPD-Kreisräte gegen die neu geregelte Mindestgröße zur Fraktionsbildung im Kreistag vorgehen, die seit Kreisgebietsreform bei sechs Kreisräten liegt.
Aus Sicht des OVG erfüllt die Neuregelung die Anforderungen des Grundgesetzes und ist daher rechtmäßig. Zweck einer Fraktionsbildung sei es, den politischen Willen zu bündeln, um die Arbeit im Kreistag effektiver zu gestalten. Diese Aufgabe werde umso schwieriger, je größer der Kreistag sei. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn der Kreistag bei einer Mitgliederzahl von 92 Räten durch ausreichend große Fraktionen
die politischen Entscheidungsabläufe steuern und straffen wolle, begründete das OVG seine Entscheidung.
Die NPD hatte laut OVG geltend gemacht, dass die Neuregelung vorrangig das Ziel verfolge, die Partei von der Fraktionsbildung auszuschließen und eine Mitarbeit in den Ausschüssen zu verhindern.
dapd
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