Dresdner Neueste Nachrichten (DNN), 29.01.2006
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verfügt. Das erklärte gestern Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Leiter des Staatsschutz-Dezernats, auf Anfrage der DNN. "Wir haben entsprechende polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben", so Schär.
Er habe dem Sächsischen Landtag eine Mitteilung über die beabsichtigte Eröffnung des Verfahrens erstattet. Weitere Schritte seien zunächst nicht erforderlich, so der Oberstaatsanwalt. Laut einem allgemeinen Beschluss des Landtags vom März 2005 wird der Staatsanwaltschaft die Durchführung von Verfahren gegen Landtagsabgeordnete wegen des Verdachts von Straftaten gestattet. Genehmigungspflichtig sind nur bestimmte Ermittlungsschritte wie Hausdurchsuchungen, die laut Schär im Verfahren gegen Menzel aber nicht in Frage kommen. Die Erhebung einer Anklage gegen Landtagsabgeordnete muss vom Landtag genehmigt werden.
Klaus-Jürgen Menzel war im November 2005 in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Dresdner NPD-Aktivisten Sven H. in den Zeugenstand gerufen worden. Sven H. soll im Zusammenhang mit den Montagsdemonstrationen im Herbst 2004 mehrfach auf politische Gegner eingeprügelt haben, die gegen die Teilnahme der Rechtsextremen an den Kundgebungen gegen die Hartz-IV-Gesetze protestiert hatten. Zeugen schilderten dem Amtsgericht Dresden, dass H. aktiv in die Auseinandersetzungen eingegriffen habe. Menzel trat als Entlastungszeuge auf und sagte sinngemäß aus, er persönlich habe Sven H. daran gehindert, sich an Schlägereien zu beteiligen.
Das Gericht schenkte der Zeugenaussage von Menzel keinen Glauben und verurteilte den NPD-Aktivisten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft nahm das Urteil zum Anlass, um die Aussage von Menzel auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Pikant: Sven H. ging in Berufung, Menzel könnte in der Berufungsverhandlung erneut als Zeuge aussagen.
Th. Hartwig
|