Leipzig. Der wegen Volksverhetzung vom Landtag für drei Sitzungen ausgeschlossene NPD-Abgeordnete Uwe Leichsenring darf doch an der nächsten Beratung des Parlaments teilnehmen. Das Landesverfassungsgericht entsprach gestern mit einer einstweiligen Anordnung einem Eilantrag Leichsenrings. Da das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nicht entschied, kann Leichsenring nach der Sommerpause die Teilnahme an einer späteren Sitzung verwehrt werden. (dpa)