Prozess. Der NPD-Mann Leichsenring könnte ins Visier der Justiz geraten.
Sächsische Zeitung vom 19. Juli 2006.
Von Karin Schlottmann
Der NPD-Abgeordnete Uwe Leichsenring hat offenbar engere Kontakte zu den Skinheads Sächsische Schweiz unterhalten als bisher bekannt war. Telefongespräche, die Leichsenring mit dem einstigen Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung Thomas S. 2004 geführt hat, deuten darauf hin, dass sich die NPD im Landkreis Sächsische Schweiz der Unterstützung der SSS im Wahlkampf bedient hat.
Die Polizei hat die Telefongespräche im Zuge ihrer Ermittlungen abgehört, die Tonbänder wurden jetzt im Strafverfahren gegen Thomas S. abgespielt. Der Angeklagte muss sich seit Mai wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verantworten. Er soll die Skinhead-Kameradschaft mit etwa 25 Unbelehrbaren trotz des Verbots fortgeführt haben.
Die Tonbänder geben wider, wie Leichsenring Thomas S. im Juli 2004 auffordert, etwa 20 bis 30 Mann zu einer Einwohnerversammlung in Reinhardtsdorf-Schöna zu schicken. Über den Zweck der Aktion lässt sich nur spekulieren, vielleicht wollten beide in der Öffentlickeit mit ihren Leuten auftreten und gemeinsam Flagge zeigen. Aus der Unterhaltung geht jedenfalls hervor, dass Thomas S. und dessen Aktivitäten dem NPD-Mann durchaus bekannt waren. Ein zweites Telefongespräch dreht sich um zerstörte NPD-Wahlplakate. Leichsenring fragt Thomas S., ob er nicht Arbeitslose hätte, die auf die NPD-Werbung aufpassen könnten. Wer beim Zerstören der Plakate erwischt würde, sollte mit Kabelbindern festgehalten und der Polizei übergeben werden. Ein Zeuge des Landeskriminalamtes hatte vor kurzem ausgesagt, dass Leichsenring Mitte 2004 an einem SSS-Treffen in Dohna teilgenommen habe. Die Skinheads hätten die Veranstaltung mit NPD-Plakaten verlassen.
Wenn nichts mehr dazwischen kommt, soll der Prozess Anfang August zu Ende gehen. Nach einem Urteil gegen Thomas S. wird die Justiz sich womöglich mit Leichsenring selbst befassen.
Oberstaatsanwalt Jürgen Schär sagte auf SZ-Anfrage, seine Behörde müsse sich Gedanken machen, wie Leichsenrings Verhalten strafrechtlich zu beurteilen sei. Ein früheres Verfahren gegen ihn wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung hat das Landgericht Dresden im April 2004 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
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