Verfassungsgericht stellt Verfahren des NPD-Mannes gegen Landtagsausschluss ein.
Sächsische Zeitung vom 28.09.2006. Leipzig - Sachsens Verfassungsgericht wird sich nicht weiter mit der Klage des kürzlich bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten NPD-Abgeordneten Uwe Leichsenring gegen den Landtag befassen. Das Verfahren sei durch den Tod des Antragstellers beendet, teilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig mit. Leichsenring hatte gegen seinen Ausschluss von drei Landtagssitzungen wegen Volksverhetzung geklagt.
Der Ausschluss war ein bislang einmaliger Vorfall in Sachsen. Hintergrund war eine Äußerung des Abgeordneten im Landtag zu Krawallen am 1. Mai in Leipzig. Leichsenring hatte damals von Sonderzügen gesprochen, die manchmal zum Abtransport linksextremer Gewalttäter nötig seien. Das war als Anspielung auf die Deportationszüge in der Nazi-Diktatur verstanden worden und hatte heftige Proteste ausgelöst. Leichsenring hatte die Vorwürfe als Unterstellung zurückgewiesen und war vor Gericht gezogen.
Auch wegen des erzwungenen Ausscheidens Leichsenrings aus dem Landesbank-Untersuchungsausschuss wird nicht mehr entschieden. Offen sei noch das Verfahren des NPD-Abgeordneten Johannes Müller in der gleichen Angelegenheit. Der Landtag hatte im Juli beide aus dem Ausschuss geworfen, um den Weg für eine Neubesetzung freizumachen. Hintergrund war ein umstrittenes Rechtsgutachten, dem zufolge der NPD nur noch ein Ausschusssitz zusteht, weil drei Abgeordnete die Fraktion verlassen hatten. Da die NPD freiwillig keinen Sitz räumen wollte, stellte der Landtag per Mehrheitsbeschluss beiden Abgeordneten den Stuhl vor die Tür. Per Nachwahl kam Müller wieder in den Ausschuss, der zweite Sitz ging an die CDU. (dpa)