Sächsische Zeitung vom 12.10.2006
Dresden - Nach der Aufhebung der Immunität von drei Abgeordneten der rechtsextremen NPD im sächsischen Landtag will die Staatsanwaltschaft Dresden schnellstmöglich Anklage erheben und Strafbefehle beantragen.
„Ich erwarte den förmlichen Beschluss des Landtags“, sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, am Donnerstag.
Klaus-Jürgen Menzel soll wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung angeklagt werden. Gegen NPD-Fraktionschef Holger Apfel und den Abgeordneten Winfried Petzold will Schär beim Amtsgericht den Erlass von Strafbefehlen wegen Beleidigung beantragen. „Sollten sie Einspruch dagegen einlegen, kommt es auch dort zur mündlichen Verhandlung“, sagte Schär.
Falsches Alibi verschafft
Das Parlament hatte am Mittwochabend die Immunität der Abgeordneten gegen die Stimmen der neunköpfigen NPD-Fraktion aufgehoben. Die Ermittlungen gegen die Männer waren laut Schär im Frühjahr abgeschlossen worden. Petzold und Apfel sollen in einer Neujahrsbotschaft auf der Internetseite ihrer Fraktion zwei Aussteiger aus der rechten Szene beschimpft haben. Menzel habe mit seiner Falschaussage einem rechten Schläger in einem Prozess vor dem Amtsgericht ein falsches Alibi verschafft und damit dessen Strafverfolgung zu vereiteln gesucht, sagte Schär. Das gesetzliche Strafmaß bei Beleidigung sehe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung könnten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. (dpa)
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