Dresden. In Deutschland muss sich erstmals ein frei gewählter Abgeordneter vor dem Betreten des Parlaments regelmäßig nach Waffen durchsuchen lassen.
Sachsens Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) ordnete dies gestern für den Parlamentarier Klaus-Jürgen Menzel an. Menzel, der kürzlich aus der NPD-Fraktion ausgeschlossen wurde, war Ende vergangenen Jahres bei dem Versuch gestellt worden, eine schussfähige Waffe in den Landtag zu schmuggeln. Das seitdem für ihn gültige Hausverbot hob Iltgen auf. Menzel darf den Landtag künftig allerdings nur noch durch den Haupteingang betreten und muss sich zuvor in den Räumen des Objektschutzes auf Waffen kontrollieren lassen. Begründet wurde die Maßnahme unter anderem damit, dass nach Auffassung des Landeskriminalamtes nicht ausgeschlossen werden kann, dass Menzel eine Gefahr für andere Abgeordnete sowie für Mitarbeiter und Gäste des Landtags darstellt. Die Auflage gegen den 66-jährigen früheren stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden gilt zunächst bis zum Abschluss der Ermittlungen. (SZ/gs)