Dresden. Das Landgericht Dresden hat gestern den früheren Kreisvorsitzenden der NPD, Sven H., wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (100 Tagessätze) verurteilt. Die Berufungskammer ist überzeugt, dass der 34-jährige Hausmeister am Rande von Montagsdemonstrationen in Dresden im September und im November 2004 zweimal Angehörige der linken Szene geschlagen und teils schwer verletzt hat.
Als nicht glaubwürdig bezeichnete das Gericht unter anderem die Äußerungen des Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel (früher NPD). Er hatte dem Angeklagten sowohl erstinstanzlich als auch nun in der Berufungsverhandlung ein Alibi gegeben. Menzel muss sich wegen dieser Äußerungen bereits seit März am Amtsgericht Dresden wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. (lex)