Sächsische Zeitung
Freitag, 14. Dezember 2007 Leipzig/Dresden - Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hat keine Rechte der rechtsextremen NPD verletzt, als er diese zu einem Informationstreffen zur Rettung der Sachsen LB nicht einlud. Dies teilte der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) am Freitag mit und verwies auf einen Beschluss vom Vortag (Vf. 149-I-07). Die NPD hatte sich vergangenen Mittwoch mit einem Eilantrag bei dem Gericht in Leipzig dagegen gewehrt, dass sie als einzige Fraktion nicht zu dem Treffen am selben Abend eingeladen worden war. Sie sah sich in ihren Oppositions-Rechten beeinträchtigt und machte eine Verletzung der Chancengleichheit geltend.
Aus Sicht der Verfassungsrichter sind sie jedoch nicht bei parlamentarischen Prozessen ausgeschlossen worden. Die Partei habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Gesprächsrunde außerhalb des Landtages dafür genutzt worden sei, parlamentarische Prozesse zu ersetzen. Ein Recht auf die Teilnahme an solchen Informationsrunde gebe es in der sächsischen Verfassung nicht. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. (dpa)