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spacer.gif   Zeitungsartikel: Hösl-Daum: "Keine Angst vor Prozess"
veröffentlicht am Montag, 23. Mai 2005, 13:09 Uhr
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Ostsachsen Sächsische Zeitung vom 14.05.2005; Von Cornelia Sommerfeld

Plakat-Aktion. Stadtrat Hösl-Daum (DSU) ersucht für einen möglichen Strafprozess in Polen weiter Hilfe und Spenden von Vertriebenen.

Jürgen Hösl-Daum, Stadtrat in Görlitz, sowie Stephan R. und Robert G. sollen je 2 000 Zloty (500 Euro) zahlen. Das Geld kommt einem Kinderheim in Jelenia Góra (Hirschberg) zugute. So verfügte es am Donnerstag das Landgericht in Jelenia Góra. Die Geldbuße, verbunden mit einer zweijährigen Bewährungszeit, erhielten die drei wegen ihrer illegalen Plakataktion in Boleslawiec (Bunzlau) im Juli 2004. "Polen und Tschechen, herzlich willkommen in der EU! Unsere Gerichte arbeiten bereits fleißig, denn Mord verjährt nicht!" stand in deutscher Sprache über Bildern vertriebener und getöteter Deutscher nach 1945.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn die drei die Geldbuße annehmen, würde das Verfahren gegen sie eingestellt. "Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils davon abhängig machen, ob wir einen Strafprozess ins Auge fassen oder nicht", sagte Hösl-Daum. Richter Marek Klebanowicz hatte im Anschluss an die Verkündung der Geldauflage eine lange Rede in polnischer Sprache gehalten, die den Angeklagten nur zusammenfassend vom Übersetzer wiedergegeben worden war. Hösl-Daum stört sich aber vor allem an der Formulierung, "Aggressoren könnten keine Opfer sein", bezogen auf die Deutschen als Verursacher des 2. Weltkrieges. Sollte dies in der Urteilsbegründung eine wesentliche Rolle spielen, ließen es Hösl und die beiden Mitangeklagten darauf ankommen. "Wir haben keine Angst vor einem Strafprozess", so Hösl. Alexander Ilgmann, der die drei als Anwalt vertritt, wäre es lieber, "dass es um die Sache still wird." Man wisse nicht, ob es durch die Instanzen hindurch eine solch objektive Zusammensetzung von Richtern geben würde wie die beim Landgericht. Eine "Urteilsvermeidungsstrategie", die die am Donnerstag verhängte Geldbuße darstellt, sei einem langwierigen Strafprozess vorzuziehen. Eine mögliche Verurteilung wegen Aufhetzung zum Rassenhass oder Beleidigung der polnischen Nation könnte nämlich bis zu drei Jahren Gefängnis bedeuten.

Hösl-Daum hingegen hatte sich schon seit Monaten auf einen Prozess vorbereitet. Er verschickte Rundschreiben an Vertriebene unter dem Titel "Aktion Vergessen", in denen er um Kontakte mit Personen bittet, die über erlittenes Unrecht aussagen würden, sowie Spenden für die Prozesskosten. Sein Auftreten als Stadtrat und die Verwendung des Görlitzer Stadtwappens im Briefkopf brachte ihm eine schriftliche Abmahnung von Oberbürgermeister Karbaum ein. Er beschädige das Ansehen von Görlitz, warf Karbaum Hösl-Daum vor und kündigte bei Wiederholung rechtliche Schritte an. Hösl-Daum will das Wappen künftig weglassen. Er argumentiert, stets als Stadtratsmitglied angegriffen worden zu sein, obwohl seine Verhaftung wegen der Plakataktion noch vor seinem Einzug in den Stadtrat erfolgt sei. Tatsächlich war die Wahl zum künftigen Stadtrat aber bereits gelaufen, als im Juli 2004 publik wurde, wer hinter der Aktion steckte. Hösl-Daum war zu diesem Zeitpunkt bereits Stadtrats-Kandidat.

An seiner Mission, das Thema Vertreibung in Polen auf die Tagesordnung zu bringen, hält er fest. Dafür sei auch ein Prozess mit Medienberichterstattung geeignet.


 
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