Sächsische Zeitung, 13.01.2009
Von Tilman Günther
Der Antrag wird am Donnerstag in den Stadtrat eingebracht. Gelten soll die Regelung nach der Wahl im Juli dieses Jahres.
Die CDU will die minimale Fraktionsstärke im Freitaler Stadtrat von zwei auf drei Abgeordnete anheben. Davon wären bei der jetzigen Zusammensetzung des Stadtparlaments vor allem die Republikaner betroffen. Bedeutung hat eine Fraktion gegenüber Einzelabgeordneten bei der Besetzung von Ausschüssen. Dort kommt nur hinein, wer in einer Fraktion ist. Und in den Ausschüssen wird die eigentliche Arbeit gemacht.
Hintergrund sei jedoch nicht, speziell den Republikanern einen solchen Status zu entziehen, sagte CDU-Fraktionschef Norbert Frost. „Wir wollen den Stadtrat arbeitsfähig halten“, begründet er den CDU-Antrag. Er halte es für günstiger, wenn Parteien mit wenigen Abgeordneten Fraktionsgemeinschaften gründeten. Zudem werde die Regelung sowieso erst nach der Kommunalwahl im Juli dieses Jahres gelten.
„Wir halten es für vernünftig, das jetzt zu beschließen“, sagt Frost. „So kann niemand behaupten, bewusst benachteiligt zu werden, denn wie die Verteilung im neuen Stadtrat aussieht, wissen wir ja noch nicht.“
Fakt ist aber: Betroffen sein könnten alle Parteien, außer der CDU, die mit momentan 20Sitzen ein ausreichendes Polster hat. Die Linke mit fünf Mandaten, die SPD mit vier, die Fraktion Bürger für Freital (Wählervereinigung plus Grüne) mit drei und die Republikaner mit zwei Sitzen müssen sich Sorgen machen, in der neuen Legislatur keine Fraktion mehr sein zu dürfen. Genauso geht es der FDP oder auch der NPD, die möglicherweise mit wenigen Abgeordneten hinzukommen. So sieht der Fraktionschef der Republikaner, Thomas Jäckel, den CDU-Antrag als Angriff auf kleine Parteien. „Ich bin prinzipiell dagegen, die Mindestfraktionsstärke anzuheben“, sagt er. „Fünf Prozent der Sitze sollten für eine Fraktion reichen.“
Mit drei Sitzen bei 34 Stadträten braucht eine Partei knapp zehn Prozent der Mandate, um eine Fraktion zu gründen. „Das ist nach der Rahmenvorschrift für die Gemeinden absolut zulässig“, sagt der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeinde-tages Ralf Leimkühler. „Der Stadtrat muss sich dabei aber an sachlichen Gründen orientieren.“
|