Zwickau. Die rechtsextreme NPD darf ihren für den 8. März geplanten Landesparteitag nicht in der Zwickauer Stadthalle abhalten.
Gegen einen entsprechenden Beschluss des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes habe die Partei am Dienstag aber Beschwerde eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin gestern. Nun landet der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Begründung der NPD für ihre Beschwerde liege jedoch noch nicht vor, sagte ein Bautzener Gerichtssprecher. Nach Eingang werde die Beschwerde an die Stadt Zwickau zur Stellungnahme weitergeleitet. Die NPD hatte ihren Antrag am 2. Februar eingereicht. Der Zwickauer Stadtrat hatte bereits am 29. Januar beschlossen, dass Parteien nicht mehr die Stadthalle nutzen dürfen. (dpa)