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Zeitungsartikel: NPD-Landesparteitag darf nicht in Zwickauer Stadthalle stattfinden
veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2009, 21:03 Uhr
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Freie Presse, 27.02.2009
OVG weist Beschwerde der Partei ab
Zwickau/Bautzen (ddp-lsc). Die NPD darf ihren für den 8. März geplanten Landesparteitag nicht in der Zwickauer Stadthalle abhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen lehnte eine Beschwerde der Partei ab, mit der sie die Stadt zu einer Nutzung der Stadthalle verpflichten wollte, wie das Gericht am Donnerstag bekanntgab. Damit bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz von Mitte Februar.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass mit Beschluss des Stadtrates von Ende Januar Parteien, Wählervereinigungen oder Wählergruppen generell die Nutzung der Stadthalle untersagt wurde. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Partei nachweisen könne, dass sie ihren Parteitag nirgendwo sonst in Sachsen abhalten könne. Ein solcher Fall liege aber hier nicht vor.
Dass die NPD davon ausgehe, der Stadtratsbeschluss diene nur dazu, NPD-Veranstaltungen in der Stadthalle zu verhindern, spiele dabei keine Rolle. Problematisch wäre es lediglich, wenn die Stadt anderen Parteien Zugang zur Stadthalle gewähren würde. Das sei aber nicht zu erwarten. Der OVG-Beschluss kann nicht angefochten werden.
Die NPD plant darüber hinaus, im April ihren Bundesparteitag in Zwickau abzuhalten. Die Stadt hat auch dieses Ansinnen bereits abgelehnt. Mit Beschluss vom 24. Februar hat auch hier das Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die NPD entschieden. Eine Beschwerde der NPD gegen dieses Urteil liege bislang noch nicht beim OVG vor, sagte ein Sprecher.
(ddp)
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