Sächsische Zeitung vom 17.03.2009
Von Jürgen Müller
Das Amtsgericht Meißen stellt das Verfahren wegen Kinderpornografie gegen Matthias Paul ein.
Das Amtsgericht Meißen hat gestern ein Verfahren wegen des Verbreitens kinderpornografischer Schriften gegen den ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten Matthias Paul vorläufig eingestellt. Der Weinböhlaer muss eine Geldauflage von 1000 Euro bezahlen. Er hatte, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, sein Landtagsmandat niedergelegt und war von allen Ämtern zurückgetreten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden warf Paul vor, in drei Fällen kinderpornografisches Material auf seinen Computer heruntergeladen zu haben. Im ersten Fall fand sich eine eindeutige Datei mit Kinderpornografie auf einem Computer seiner damaligen Firma in Meißen. Paul bestreitet jedoch, die Datei heruntergeladen zu haben. Der Computer habe im Geschäft gestanden, sei für jeden zugänglich und nicht durch ein Passwort gesichert gewesen. Er habe zwei Angestellte gehabt, sagte Paul – und nannte deren Namen und Adressen.
Die Datei schnell gelöscht
In einem zweiten Fall wurde ein Videoclip mit kinderpornografischem Inhalt auf Pauls privatem Rechner gefunden. Eines der beiden dort handelnden Mädchen war deutlich jünger als 14 Jahre, hatte eine Gutachterin der Technischen Universität festgestellt. Der Weinböhlaer hingegen sagt, er habe das Alter des Mädchens auf 16, 17 Jahre geschätzt. Doch ein schlechtes Gewissen hat er doch. Als er Wind davon bekam, dass das Landeskriminalamt sein Abgeordnetenbüro, ein Bürgerbüro und auch seine Wohnung durchsuchen wollte, kehrte er um, als er schon auf der Fahrt nach Dresden war, und löschte die bewusste Datei. Spezialisten des Landeskriminalamtes konnten die Löschung allerdings wieder rückgängig machen.
Im dritten Fall war ebenfalls ein sehr junges Mädchen zu sehen. Ob es sich um Pornografie handelt, ist allerdings strittig. Der Angeklagte Paul nennt es Posing-Fotos. Mehrere Hundert davon sowie mehrere Hundert Porno-Dateien fanden die Ermittler auf Rechner und Laptop des ehemaligen Abgeordneten. Dies ist aber nicht strafbar.
Der Angeklagte, der einen Freispruch forderte, stimmte schließlich der Einstellung des Verfahrens und der Geldauflage zu. Die 1000 Euro sollen krebskranken Kindern zugute kommen, so das Gericht.
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