Dresden - Das Verfahren gegen den rechtsextremen fraktionslosen sächsischen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel wegen unerlaubten Besitzes und Führens von Waffen muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Dresden habe ein Urteil des Amtsgerichtes vom 7. März wegen mehrerer Mängel aufgehoben, berichtete die „Leipziger Volkszeitung“ (Samstag). Der 69-Jährige war zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er im Dezember 2006 über einen Vertrauten eine Pistole in den Landtag schmuggeln wollte. Er darf das Parlament seitdem nur unter Auflagen betreten und wird auf Waffen kontrolliert.
Die NPD-Fraktion hatte Menzel wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten rausgeworfen. Im Januar 2007 hatte er die rechtsextreme Partei verlassen. Menzels öffentliche Bekenntnisse zu Adolf Hitler hatten mehrfach für Eklats gesorgt. (dpa)