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spacer.gif   Zeitungsartikel: Zittauer Richter schickt NPD-Verteidiger ins Publikum
veröffentlicht am Samstag, 06. Juni 2009, 23:13 Uhr
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Ostsachsen Sächsische Zeitung, 05.06.2009

Wegen eines Eintrags im Vorstrafenregister musste der NPD-Direktkandidat im Kreis für den Bundestag sein Mandat abgeben.

Von Matthias Klaus

Volksverhetzung–dieser Eintrag steht im Bundeszentralregister, dem Vorstrafenregister, des NPD-Direktkandidaten im Kreis Görlitz für den Bundestag Per Lennart Aae. Und eben wegen dieses Eintrages stand gestern für den Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Zittau fest: „Als Verteidiger ungeeignet.“

Der Richter hatte einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu Beginn der Verhandlung angefordert und ihn während dieser erhalten. Dabei war der NPD-Verteidiger bereits als Ersatz angetreten, weil der ursprünglich vorgesehene aus Termingründen passen musste. Seinem–kurzzeitigen–Mandanten Torsten H., nach eigenen Angaben wissenschaftlicher Mitarbeiter in der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag, wurde das Vergehen „Versammlungssprengung“ vorgeworfen.

Demo der Linken gestört

Im Januar 2007 soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die erste „Rote Montagsdemo“ der Linken in Zittau derart gestört haben, dass diese die Veranstaltung abbrechen mussten.

Nach dem unfreiwilligen Abgang seines Verteidigers in die Publikumsreihen musste sich Torsten H. allein dem Gericht stellen. So soll sich das Ganze im Januar 2007 abgespielt haben: Die Linke hatte eine Demo beantragt, das Landratsamt diese genehmigt. Treffpunkt war am unteren Teil des Haberkornplatzes (Nähe Hauptpost). Etwa 20 bis 30 Sympathisanten der Linken zogen auf, schließlich auch der Angeklagte und dessen Sympathisanten.

Die NPD meldete eine Spontandemo an und versammelte sich am oberen Teil des Haberkornplatzes. „Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde diese Spontandemo auch genehmigt“, sagte gestern der damals zuständige Einsatzleiter der Polizei vor Gericht. Zwölf Beamte und zwei zivile Einsatzkräfte der Polizei seien an dem Abend im Einsatz gewesen.

Nach Angaben von Zeugen der Linken habe der Angeklagte bereits am Start der Demo diese massiv gestört–mit Hilfe eines Megafons. Offenbar, so kam es in der Verhandlung zur Sprache, konnte dies eine größere Lautstärke erzielen, als das der Linken. Die jedenfalls zogen auf der vorgesehenen Route zum Markt, gefolgt von den Gegendemonstranten. Auf dem Markt soll es zu weiteren Störungen gekommen sein, sodass sich die Demonstration schließlich auflöste, ohne das Ziel auf der Frauenstraße zu erreichen. „Auch mit Rücksicht auf unsere älteren Genossen“, so ein Zeuge der Linken. Er machte ein Bedrohungsszenario durch mutmaßliche Rechtsextreme aus. Zudem, kritisierte der Zeuge, habe die Polizei nicht genug eingegriffen.

Polizeikette zwischen Parteien

Der Einsatzleiter der Polizei sah dies anders. Eine Polizeikette zwischen den Parteien habe diese auf Abstand gehalten. Auch seien die Megafondurchsagen der NPD nicht so störend gewesen, dass deshalb die Versammlung der Linken nicht hätte stattfinden können. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen dies ähnlich. Dies bedeutete am Ende: Freispruch für Torsten H.


 
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