Dresden. Neues Urteil gegen den rechtsextremen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel (69). Das Amtsgericht Dresden hat den früheren NPD-Politiker am Freitag wegen fahrlässigen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zu 1600 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze) verurteilt.
Die Waffe wurde Ende 2006 im Landtag in Menzels Aktentasche entdeckt – scharf, aber nicht schussfähig und ohne Munition. Hobby-Jäger Menzel sagte, er habe den Revolver in seinem Koffer vergessen – habe sie aber für eine Schreckschusswaffe gehalten. Wegen dieser Sache war Menzel bereits 2007 zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Doch das Oberlandesgericht hatte die Entscheidung zur erneuten Prüfung zurück an das Amtsgericht verwiesen. (lex)