Görlitzer Staatsanwaltschaft gerät durch die Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes unter Druck, das NPD-Wahlplakat „Polen-Invasion stoppen“ abhängen zu lassen. Bisher verweigert die Görlitzer Staatsanwaltschaft eine solches Urteil für den Landkreis.
Artikel der Sächsischen Zeitung vom 22. 09. 2009
Dresden/Greifswald. Sachsens Generalstaatsanwaltschaft will ihre Rechtsauffassung zu einem umstrittenen NPD-Wahlplakat überprüfen. Das sagte deren Sprecher Wolfgang Klein gestern auf dpa-Anfrage mit. Hintergrund ist eine Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes, wonach die rechtsextreme NPD Plakate mit dem Slogan „Polen-Invasion stoppen“ im Uecker-Randow-Kreis abhängen muss. Die Greifswalder Richter sahen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
In Sachsen, wo im Landkreis Görlitz gleichlautende Wahlplakate der NPD hängen, sieht man das bisher anders. Bei der Görlitzer Staatsanwaltschaft laufen in diesem Fall Vorermittlungen. Nach Aussagen von Klein kennt seine Behörde bisher noch keine schriftliche Begründung zu der Entscheidung aus Greifswald. „Bis dahin gibt es keine Veranlassung, von unserer Rechtsauffassung abzurücken.“ (dpa)