Die rechtsextreme NPD ist im Rechtsstreit über das Verbot polenfeindlicher Wahlplakate in Mecklenburg-Vorpommern auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Artikel der Sächsischen Zeitung vom 25. 09. 2009
Die Beschwerde der Partei sei nicht angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht gestern in Karlsruhe mit. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald, das das vom Landkreis Uecker-Randow verhängte Verbot am Wochenende bestätigt hatte, habe die mögliche Einschränkung des Rechts auf Meinungsäußerung ausreichend berücksichtigt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Plakate mit der Parole „Poleninvasion stoppen“ den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Diese Woche hatte auch der Landkreis Görlitz diese Plakate abgehängt. (epd)