Sächsische Zeitung, 13.01.2010
Im Streit um die geplante Zusammenlegung von Linken und NPD auf eine Büroetage drohen Kosten im sechsstelligen Bereich.
Das bizarre Tauziehen um die Nutzung von Büroräumen im sächsischen Landtag geht in eine neue Runde: So will das Parlamentspräsidium heute entscheiden, wie man den im Herbst 2009 beschlossenen Umzug der NPD-Fraktion auf die bisher allein von der Linksfraktion genutzte vierte Büroetage durchsetzen will.
Vor allem die Linke, aber auch die gegenwärtig noch in der zweiten Etage untergebrachte NPD lehnen eine räumliche Zusammenlegung ihrer Abgeordnetenbüros bisher strikt ab. Zuvor hatte auch das Landeskriminalamt Sachsen in einer eigens erstellten Gefährdungsanalyse ausdrücklich vor einer räumlichen Zusammenlegung gewarnt, weil gewalttätige Übergriffe zwischen linken und rechten Besuchergruppen in diesem Fall „wahrscheinlich“ seien. Sollte der Landtag trotzdem auf dem von CDU, SPD, FDP und Grünen unterstützten Umzugsplan bestehen, würden teure Sicherungsmaßnahmen im Parlamentsgebäude nötig, heißt es.
Kamera, Schutzglas, Paniktür
Genau bei diesem Punkt sorgt nun ein neues Sicherheitsgutachten des Landeskriminalamtes (LKA) für Brisanz. In dem Papier, welches der SZ komplett vorliegt, werden erstmals Details der als notwendig erachteten Schutzmaßnahmen aufgelistet. Im Grunde genommen geht es darum, die beiden Fraktionen auf einem gemeinsamen Büroflur räumlich wieder zu trennen. So empfehlen die Experten den Ein- und Umbau von nicht weniger als fünf neuen Spezialtüren (Widerstandsklasse 2 mit durchwurfhemmenden Glaselementen). Sämtliche Türen sollen mit selbstverriegelnden Anti-Panikschlössern ausgerüstet werden und von außen nur mit Codekarten zu öffnen sein. Für den Fall des Zusammenzugs von Linken und NPD müsste zudem jeder Fraktionsbesucher ständig von Verantwortlichen begleitet werden, heißt es im Gutachten. Ansonsten sei der Einbau solcher Spezialtüren in allen Treppenhäusern erforderlich, die zur vierten Büroetage führen.
Doch damit nicht genug. Weil man vom Landtagsfoyer aus ungehindert in andere Etagen gelangen kann, drängt das LKA auch auf eine „visuelle Überwachung“ des Treppenbereichs in der vierten und der fünften Etage. Nötig seien „Farbkameras mit der Zusatzfunktion einer Bewegungserkennung“. Die Videosequenzen müssten zudem permanent aufgezeichnet werden.
Über die Kosten der vorgeschlagenen Umbauten schweigt sich das Gutachten aus. Sicherheitsexperten rechnen gegenüber der SZ allerdings mit einem Eurobetrag „im hohen sechsstelligen Bereich“.
„Unzulässige Überwachung“
Für zusätzlichen Druck sorgt ein Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz. Darin bezeichnet Andreas Schurig die vorgeschlagene Videoaufzeichnung im Landtag als „unzulässig“. Grundrechte der Abgeordneten würden beeinträchtigt, wenn man sie derart überwacht. Im Parlament sind zwar bereits 40 Kameras im Einsatz. Bisher aber allein im Außenbereich sowie bei Ein- und Übergängen.
Über den Sinn eines teuren Umzugs muss jetzt aber nicht nur das Präsidium entscheiden, sondern bald auch das Verfassungsgericht. Obwohl dieses im Dezember zunächst per Eilentscheidung grünes Licht gab, hofft die klagende Linksfraktion im ausstehenden Hauptsacheverfahren weiter auf Erfolg. Erst dann steht fest, ob Umzugskartons gepackt werden müssen oder nicht.
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