Spätestens Ende März soll klar sein, ob gegen die Beschuldigten Anklage wegen Volksverhetzung erhoben wird.
Görlitz. In den kommenden vier Wochen will die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte wegen Volksverhetzung abschließen. Das erklärte gestern der leitende Oberstaatsanwalt, Martin Uebele. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingeleitet, nachdem das Oberverwaltungsgericht Greifswald ausländerfeindliche Plakate der NPD im Bundestagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern als volksverhetzend eingestuft hatte.
Dieselben Plakate hingen bereits seit Mai in Görlitz und hatten zahlreiche Proteste in der Görlitzer Bürgerschaft ausgelöst. Die SZ hatte sich daran mit der Aktion „Gesicht zeigen gegen Rechts“ beteiligt. Sie erregte Aufsehen und fand auch Anerkennung in Zgorzelec. Bürgermeister Rafal Gronicz übermittelte den Dank der Zgorzelecer an die SZ.
Die Görlitzer Staatsanwaltschaft hatte in den Plakaten aber zunächst keine Volksverhetzung gesehen. Erst nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald ging die Görlitzer Staatsanwaltschaft gegen die NPD vor.
Unter den Görlitzer Tatverdächtigen befindet sich auch der Landtagsabgeordnete Andreas Storr (NPD), der sowohl dem Kreistag als auch dem Stadtrat Görlitz angehört. Falls gegen ihn ein Verfahren eröffnet wird, müsste der Landtag Storrs Immunität als Abgeordneter aufheben.