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Zeitungsartikel: Polizei zieht Lehren aus NPD-Plakaten
veröffentlicht am Sonntag, 21. März 2010, 15:35 Uhr
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Sächsische Zeitung, 20.03.2010
Kommunen sollen künftig in solchen Fällen noch stärker unterstützt werden.
Die Polizei reagiert auf die ausländerfeindlichen Plakate der NPD aus dem Wahljahr 2009. So will die sächsische Polizei künftig Kommunen und Landkreise bei der Bewältigung derartiger Sachlagen noch stärker unterstützen. Das kündigt Landespolizeipräsident Bernd Merbitz in einem Schreiben an den Görlitzer Arzt, Dr. Rudolf Grzegorek, an. Grzegorek hatte sich im vergangenen Jahr stark gegen die ausländerfeindlichen Plakate der NPD mit dem Wortlaut „Polen-Invasion stoppen“ engagiert. Dabei hatte er sich kritisch auch an das Sächsische Innenministerium gewandt. Erst Anfang Februar erhielt er nach Mahnung Antwort vom Landespolizeipräsidenten.
Merbitz teilt in dem Schreiben „ausdrücklich die Abscheu gegen den Inhalt der NPD-Plakate. Diese Form des Wahlkampfes war nicht erträglich.“ Und er mahnt: „Extremisten, ob von Rechts oder von Links, darf nicht gestattet werden, in unserer Gesellschaft an Boden zu gewinnen und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden.“
Das Verhalten von Oberbürgermeister Joachim Paulick in dem Streit könne nach Ansicht von Merbitz „nicht als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden.“ Paulick hatte auf die Neutralität der Verwaltung und von ihm als Amtsperson gepocht und keine Schritte gegen die Plakate unternommen. Grzegorek bezeichnet Merbitz’ Einschätzung in einem Schreiben an die Stadträte als „Freispruch zweiter Klasse, für das ,unrühmliche Verhalten’ eines Stadtoberhauptes der völkerverbindenden Grenzstadt Görlitz, das auch als Leiter der Ortspolizeibehörde versagte, keinerlei Amtscourage und auch nicht minimale Risikobereitschaft im Auftreten gegen ,Rechts’ zeigte.“
Noch vor Ostern wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Görlitz erwartet, ob Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die NPD sowie deren Görlitzer Mitglieder erhoben wird, die mit der Plakataktion befasst waren. Ob die Wahlplakate wirklich den Vorwurf der Völkerverhetzung erfüllen, ist auch nach einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts offen. Es hob ein Urteil gegen einen Augsburger Verein auf. Der hatte 2002 plakatiert: „Aktion AusländerRückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“. Das oberste deutsche Gericht sah darin noch keinen Angriff auf die Menschenwürde gegeben. (SZ/sb)
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